Unsere Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen/ Lieferungen, die wir in
Auftrag nehmen. Der Auftraggeber erklärt sich mit diesen Geschäftsbedingungen mit der
Auftragserteilung einverstanden. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
Der Auftraggeber versichert mit der Auftragserteilung, dass er in Besitz der Reproduktionsrechte
(Copyright) für das übergebene Material ist. Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen
Zustimmung zur Abbildung von Gegenständen ( z.B. Werk der bildenden Kunst, Muster und
Modelle, Marken, Fotovorlagen, etc.) oder Personen, z.B. Modelle, hat der Auftraggeber zu sorgen.
Er hält uns für alle Schäden, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen ( insbesondere
des Urheberrechts) entstehen, schad- und klaglos.
II. Preise
Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt,
dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber,
soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer.
Die Preise des Auftragnehmers schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und
sonstige Versandkosten nicht ein, es sei denn, im Auftrag wurden schriftlich andere
Regelungen vereinbart.
Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch
verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.
Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Auftraggeber
wegen geringfügiger Abweichung der Vorlage verlangt werden.
Skizzen, Entwürfe, Satz, Probedrucke, Muster, Bildbearbeitung, Konvertierung von Daten
und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
III. Zahlung
Die Zahlung ( Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist sofort nach Erhalt der Rechnung
ohne jeden Abzug zu leisten, es sei denn, Auftragnehmer und Auftraggeber legen bei
;Auftragserteilung andere Zahlungskonditionen fest. Dies bedarf in jedem Falle der
Schriftform.
Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier/ Bedruckstoffmengen, besonderer
Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen
oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers
gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte
Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem
Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung
keine Zahlung leistet.
IV. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden
Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber, Eigentum des Auftragnehmers.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab.
Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.
V. Beanstandungen und Haftung
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur
überstandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger
Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um
Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließend
Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle
sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
Beanstandung sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig.
Die beanstandete Ware ist unverzüglich, vollständig und frachtfrei unter schriftlicher Angabe
aller Mängel an den Auftraggeber zurückzugeben.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss
anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/ oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis
zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem
Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder
Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder
Rückgänigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen.
Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber
oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten
Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Bei Drucken auf Naturpapier, insbesondere Bütten sowie Canvas-Leinwand und Geweben,
sind geringfügige herstellungsbedingte Schwankungen der Materialbeschaffenheit und
Oberflächenstruktur unvermeidbar und können nicht beanstandet werden.
Dies gilt ebenso für Maßdifferenz bis zu 1%.
Für andere Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer
nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.
In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche
gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht besteht oder nicht durchsetzbar ist.
VI: Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche
und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.