Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Die gegenständlichen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen/ Lieferungen, die wir in Auftrag nehmen. Der Auftraggeber erklärt sich mit diesen Geschäftsbedingungen mit der Auftragserteilung einverstanden. Davon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

Der Auftraggeber versichert mit der Auftragserteilung, dass er in Besitz der Reproduktionsrechte (Copyright) für das übergebene Material ist. Für die Einholung einer allenfalls erforderlichen Zustimmung zur Abbildung von Gegenständen ( z.B. Werk der bildenden Kunst, Muster und Modelle, Marken, Fotovorlagen, etc.) oder Personen, z.B. Modelle, hat der Auftraggeber zu sorgen. Er hält uns für alle Schäden, die aus einer Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere des Urheberrechts) entstehen, schad- und klaglos.

II. Preise

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Die Preise des Auftragnehmers schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein, es sei denn, im Auftrag wurden schriftlich andere Regelungen vereinbart. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet.

Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probedrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung der Vorlage verlangt werden. Skizzen, Entwürfe, Satz, Probedrucke, Muster, Bildbearbeitung, Konvertierung von Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

III. Zahlung

Die Zahlung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu leisten, es sei denn, Auftragnehmer und Auftraggeber legen bei ;Auftragserteilung andere Zahlungskonditionen fest. Dies bedarf in jedem Falle der Schriftform.

Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier/ Bedruckstoffmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

IV. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber, Eigentum des Auftragnehmers. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an.

V. Beanstandungen und Haftung

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließend Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

Beanstandung sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die beanstandete Ware ist unverzüglich, vollständig und frachtfrei unter schriftlicher Angabe aller Mängel an den Auftraggeber zurückzugeben.

Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/ oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Die Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.

Bei Drucken auf Naturpapier, insbesondere Bütten sowie Canvas-Leinwand und Geweben, sind geringfügige herstellungsbedingte Schwankungen der Materialbeschaffenheit und Oberflächenstruktur unvermeidbar und können nicht beanstandet werden. Dies gilt ebenso für Maßdifferenz bis zu 1%. Für andere Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht besteht oder nicht durchsetzbar ist.

VI: Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.